
Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat einen Blitzer der Thüringer Firma „Jenoptik“ für ungeeignet erklärt.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat einen Blitzer der Thüringer Firma „Jenoptik“ für ungeeignet erklärt.
Die Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln hervor.