
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung einer Abteilungsleiterin bei Volkswagen aufgehoben.
Als Begründung wird angegeben, daß die Kündigung zu spät kam. Diese wurde erst drei Jahre nach Bekanntwerden der Verwicklung der Klägerin in Manipulationen ausgesprochen.
Auch die Schadensersatzansprüche des Konzerns gegen die Manipulateurin wurden zurückgewiesen. Das Unternehmen ist selbst verantwortlich, wenn es so eine einstellt.
Der Konzern prüft eine Berufung beim Landesarbeitsgericht.