
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den Pharma-Konzern Bayer wegen eines Todesfalls durch ein von ihm vertriebenes Medikament.
Der Konzern hatte Leberschäden als mögliche Nebenwirkung verschwiegen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte bereits seit Jahren entsprechende Warnhinweise gefordert.
Dem widersetzte sich der Konzern, weil er solche Hinweise für „überflüssig“ hielt.
Erst Mitte 2018 änderte der Konzern seine Packungsbeilage, nachdem eine Patientin an Leberversagen und inneren Blutungen gestorben war.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Ein Hamburger Gastroenterologe rät von der weiteren Verordnung des Medikaments ab.