Bundesrichterin erlaubt Babymord

Eine Bundesrichterin hat ein Gesetz des US-Bundesstaates Arkansas, welches Babymord nach der 18. Schwangerschaftswoche verbietet, für 14 Tage außer Kraft gesetzt.

Während dieser Zeit darf der Staat das Gesetz nicht anwenden. Das bedeutet, daß Frauen, die während dieser Zeit ihr Baby umbringen, straffrei davonkommen.

Ebenso außer Kraft gesetzt wurde ein Gesetz, das die Ermordung eines geistig behinderten Babys verbietet.

Geklagt hatte der Babyschlachthof „Klinik Little Rock Family Planning Services“ und eine weitere Organisation, die sich den zynischen Namen „Planned Parenthood“ gegeben hat.

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