
Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat einen Blitzer der Thüringer Firma „Jenoptik“ für ungeeignet erklärt.
Das Gerät speichert nicht ausreichend Daten über das Zustandekommen des Meßergebnisses.
Das ist vergleichbar mit einer Rechnung, die nur den Endbetrag ausweist, ohne die enzelnen Rechnungspositionen aufzuführen.
Es ist wie ein Schüler, der nur ein Ergebnis hinschreibt, ohne den Rechenweg anzugeben.
Das Meßergebnis ist so nicht überprüfbar. Es läßt sich nicht mehr nachvollziehen, ob das Meßergebnis fehlerfrei zustandegekommen ist. Mögliche Fehler bleiben unentdeckt.
Dem Autofahrer wird so die Möglichkeit genommen, sich gegen fehlerhafte Meßergebnisse zu wehren. Damit wird das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt.
Folgerichtig hat das Gericht die Messungen für unverwertbar erklärt.