Verfassungsschutz hat Recht gebrochen

Die Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

Mit Beschluß vom 26. Februar 2019 (13 L 202/19) hat das Gericht dem Verfassungsschutz diese Bezeichnung, die der Präsident auf einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019 in Berlin verwendete, untersagt.

Für diese Bezeichnung gibt es keine Rechtsgrundlage. Darüber hinaus kommt ihr in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, die einen Eingriff in die Rechte der AfD aus dem Parteiengrundrecht darstellt.

Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, besteht Wiederholungsgefahr.

Dem Antrag wurde zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aufgrund der bevorstehenden Wahlen im Eilverfahren stattgegeben.

Der Verfassungsschutz, der ursprünglich zum Schutz des Grundgesetzes gegründet wurde, wird heute durch die Regierung zur Unterdrückung der Opposition mißbraucht.

Sein bisheriger Präsident Hans-Georg Maaßen wurde im November 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil er der Regierungslüge von angeblichen Hetzjagden in Chemnitz widersprochen hatte.

Als Nachfolger wurde Thomas Haldenwang ernannt, der nun gerichtlich bestätigt als Rechtsbrecher anzusehen ist.

http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/03_190226/index.php

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