Der Bundestag hat § 219a StGB, der Werbung für Mord an ungeborenen Babys verbietet, abgeschwächt.
Auftragsmörder dürfen künftig im Internet darüber informieren, daß sie ungeborene Babys umbringen.
Die Bundesärztekammer soll Listen mit „Ärzten“ erstellen, die unter Bruch des Hippokratischen Eides entsprechende „Dienstleistungen“ anbieten. Dabei soll auch die jeweilige Mordmethode genannt werden.
Die Pädophilenpartei „Die Grünen“, die Mauermörderpartei SED alias „Die Linke“ und die FDP forderten die vollständige Abschaffung des Paragraphen.
Auch die SPD will den Paragraphen später ganz abschaffen. Deren Jugendorganisation JUSO forderte bereits die vollständige Abschaffung des § 218, was bedeuten würde, daß Babys noch bis kurz vor der Geburt umgebracht werden dürfen.
Die AfD wollte den Paragraphen unangetastet lassen.
https://www.tagesschau.de/inland/werbeverbot-schwangerschaftsabbruch-103.html